fitgehalt

Gehaltsrechner Deutschland 2025 💰 Brutto-Netto-Rechner 💸

Person 1

500 € 10.000 €
Eine Person
Zwei Personen

Ergebnis - Person 1 💼

Brutto: 3.300,00 €
Netto: 2.128,62 €
Abzüge gesamt: 1.171,38 €
Lohnsteuer:
368,83 €
Solidaritätszuschlag:
0,00 €
Kirchensteuer:
0,00 €
Rentenversicherung:
306,90 €
Krankenversicherung:
323,40 €
Pflegeversicherung:
56,10 €
Arbeitslosenversicherung:
42,90 €

Gehaltsrechner Deutschland 2025 - Brutto Netto Rechner 💰

Der fitgehalt Gehaltsrechner für Deutschland bietet Ihnen eine präzise Berechnung Ihres Nettogehalts basierend auf den aktuellen Steuersätzen und Abgaben für das Jahr 2025. Unser moderner und benutzerfreundlicher Rechner ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach zu sehen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und herausfinden, wie sich Änderungen in Ihrer Steuerklasse oder anderen Faktoren auf Ihr Nettogehalt auswirken. Besonders nützlich ist unser Tool für Ehepaare und Familien, die ihre Steuerklassen optimieren möchten, um das Haushaltseinkommen zu maximieren.

Warum fitgehalt für Ihre Gehaltsberechnung? 🚀

  • Aktuelle Steuersätze und Sozialabgaben für 2025
  • Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Steuerklasse und Kirchensteuer
  • Spezielle Berechnung für Ehepaare mit Steuerklassenkombinationen
  • Sofortige Ergebnisse ohne komplizierte Eingaben
  • Moderne und benutzerfreundliche Oberfläche

Unser Gehaltsrechner berücksichtigt alle wichtigen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihres verfügbaren Einkommens.

Steuerklassen in Deutschland verstehen 📚

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann einen erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettogehalt haben. In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Für Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt lebende Ehegatten und verwitwete Personen
  • Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Steuerklasse 3: Für Verheiratete/Lebenspartner, wenn ein Partner wenig oder nicht arbeitet
  • Steuerklasse 4: Für Ehepaare/Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse 5: Für den Partner mit geringerem Einkommen, wenn der andere Partner in Klasse 3 ist
  • Steuerklasse 6: Für Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen

Optimale Steuerklassenwahl für Paare 👩‍❤️‍👨

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften kann die richtige Kombination der Steuerklassen zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen führen. Unser Rechner gibt Ihnen eine Empfehlung für die optimale Steuerklassenkombination basierend auf Ihren individuellen Einkommensverhältnissen.

Die häufigsten Kombinationen sind:

  • 3/5-Kombination: Ideal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere
  • 4/4-Kombination: Empfehlenswert bei ähnlichem Einkommen beider Partner

Beachten Sie, dass die Steuerklassenwahl keinen Einfluss auf die endgültige Steuerlast hat, sondern nur auf die monatliche Verteilung der Steuervorauszahlungen. Mit der Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt.

Kinderfreibetrag 2025 👨‍👩‍👧‍👦

Der Kinderfreibetrag ist ein wichtiger steuerlicher Vorteil für Eltern. Für das Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag 8.952 Euro pro Kind und Jahr (bei Faktor 1.0). Dieser Betrag wirkt sich auf die Kirchensteuer und die Pflegeversicherung aus.

Der Kinderfreibetrag kann zwischen Eltern aufgeteilt werden, wobei folgende Faktoren möglich sind:

  • 0: Kein Kinderfreibetrag
  • 0.5: Halber Kinderfreibetrag (4.476 Euro)
  • 1.0: Voller Kinderfreibetrag (8.952 Euro)
  • 1.5: Anderthalbfacher Kinderfreibetrag (13.428 Euro)
  • 2.0: Doppelter Kinderfreibetrag (17.904 Euro)
  • usw. bis Faktor 5.0

Bei Steuerklasse 2 (Alleinerziehende) wird automatisch mindestens ein Kind berücksichtigt, da diese Steuerklasse nur für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind gilt.

Sozialversicherungsbeiträge 2025 🏥

Neben der Lohnsteuer werden vom Bruttogehalt auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Rentenversicherung: 18,6% (je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen)
  • Krankenversicherung: 14,6% (7,3% für Arbeitnehmer) plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,7%
  • Pflegeversicherung: 3,4% (plus Zuschlag für Kinderlose von 0,6%)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6% (je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen)

Diese Beiträge werden bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen) erhoben, die jährlich angepasst werden.